FAQ
Kunden fragen – HPV antwortet
Grundsätzliche Fragen
Ich habe einen pflegebedürftigen Angehörigen und komme an meine Grenzen. Welche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung gibt es?
Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten mit Unterstützung in der eigenen Wohnung zu bleiben. Dazu zählen: ein altersgerechter Umbau der Wohnung (Rampen, Türverbreiterung, ebenerdige Dusche u.a.) Einsatz von Hilfsmitteln (Haltegriffe, Badewannenlifter, Lifter, höhenverstellbares Bett, Rollator, Rollstuhl usw.) Diese Maßnahmen können auch von der Pflegekasse gefördert werden. Der nächste Schritt ist, durch ambulante Dienste sich Hilfe im Bereich der Pflege zu suchen. Der Pflegedienst übernimmt anfallende Aufgaben im Bereich der Versorgung, je nach Pflegegrad.
Was bedeuten Pflegegrade und wie viele gibt es?
Pflegegrade sind die Einstufungen, die die individuellen Beinträchtigungen eines Menschen wiedergeben, unabhägig davon, ob diese körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind. Grundlegend ist dabei der Pflegebedürftigkeitsbegriff. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade in der Pflegeversicherung.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wovon hängt es ab und wie erhält man den Pflegegrad?
Berücksichtigt werden neben den vorhandenen körperlichen und kognitiven Ressourcen des Antragstellers auch die vorliegenden ärztlichen Diagnosen zu psychischen oder körperlichen Erkrankungen, geistigen oder körperlichen Behinderungen, Entlassungsberichte von Krankenhäusern sowie Dokumentationen oder Berichte von Pflegediensten und anderen Versorgern.
Die sechs entscheidenden Bereiche, nach denen die Gutachter Antragsteller auf einen Pflegegrad begutachten, sind:
Mobilität:
Körperliche Beweglichkeit, Fortbewegen innerhalb der Wohnung, des Wohnbereichs oder Treppensteigen.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Verstehen und Sprechen, Orientierung zu Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, Risiken erkennen, andere Menschen im Gespräch verstehen.
Verhaltensweise und psychische Problemlagen:
Zum Beispiel Unruhe in der Nacht, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Ängste und Aggressionen, die für den Betroffenen selbst und andere belastend sind.
Selbstversorgung:
Zum Beispiel selbstständiges Waschen und Anziehen, Essen und Trinken, selbstständige Benutzung der Toilette.
Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen:
Die Fähigkeit, Medikamente selbst einnehmen zu können, Blutzuckermessungen durchzuführen und deuten zu können, gut mit einer Prothese oder einem Rollator zurechtzukommen, selbstständige Arztbesuche.
Gestaltung des Alltagslebens:
Zum Beispiel den Tagesablauf selbstständig gestalten zu können.
Pro Aktivitätsbereich vergeben die Gutachter Punkte, die am Ende gewichtet und addiert werden. Daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl, die über einen Pflegegrad entscheidet. Je höher die Anzahl der bei der Begutachtung ermittelten Punkte ist, desto größer ist der Unterstützungsbedarf und desto höher ist der Pflegegrad.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Die Leistungen können Sie bei der Pflegekasse, die ihrer eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragen. Im Rahmen einer Prüfung des MDK, der „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, wird begutachtet, welche täglichen individuellen Beinträchtigungen und Bedürfnisse bestehen.
Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
Die Kosten der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst richten sich in erster Linie nach dem Umfang der Leistungen, die in Anspruch genommen werden. Je höher der Pflegebedarf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der maximale Kostenbeitrag der Pflegeversicherung in der entsprechenden Pflegestufe voll ausgeschöpft wird. Ambulante Pflegedienste rechnen die von Ihnen erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen nach Leistungsmodulen ab.
Der Pflegebedürftige bekommt die Leistungen der Pflegeversicherung nicht bar ausgezahlt. Der Pflegebedürftige bekommt „Sachleistungen“, die abhängig von den Pflegegraden sind.
Wie wird ein Pflegevertrag gekündigt?
Der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei wird zwischen technischen Hilfsmitteln- (Pflegebett) und Verbrauchsprodukten- (Einmalhandschuhen und Betteinlagen) unterschieden.
Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt oder leihweise überlassen werden. Falls das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet wird, zahlt dann die Pflegekasse.
Wird der altersgerechte Umbau der eigenen Wohnung gefördert?
Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.
Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen und was zahlt die Kasse?
Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist.
Die Kasse zahlt bis zu 2.400 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes“ feststellen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1612,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.

Anne Stapel
Pflegedienstleitung
Bei Fragen zum Thema Pflege, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie diese beantragt werden können, wenden Sie sich gerne an unsere Pflegedienstleitung Frau Stapel.
Tel.: 0431-5469210
Fragen zur Bewerbung
Welche schulischen Voraussetzungen muss ich für eine Ausbildung in der Altenpflege mitbringen?
Du brauchst einen Realschulabschluss, oder einfacher, eine abgeschlossene zehnjährige Schulausbildung, oder das Abitur. Solltest du einen Hauptschulabschluss besitzen, den du nach neun Schuljahren erworben hast, ist das auch prima. Dann kannst du zunächst eine zweijährige Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz machen und dann die verkürzte Ausbildung (um 1 Jahr) zum/r Altenpfleger/in anschließen. Auch ohne Schulabschluss kannst du bei einer persönlichen Eignung jedoch die zweijährige Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz auch ohne Schulabschluss machen.
Welche persönlichen Fähigkeiten sollte man für eine Ausbildung in der Altenpflege mitbringen?
Du solltest auf jeden Fall Freude am Umgang mit älteren Menschen haben. Auch sind Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit sehr wichtig. Wenn du dann noch Interesse an sozialen, pflegerischen und medizinischen Aufgaben hast, passt du perfekt in die Pflege.
Gibt es eine Altersgrenze für die Altenpflegeausbildung?
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Eine obere Grenze gibt es nicht.
Kann ich mich auch bewerben, wenn meine Deutschkenntnisse noch nicht so gut sind?
Grundsätzlich ja, das Einfühlungsvermögen für ältere Menschen ist entscheidend. Es ist jedoch sehr wichtig, sich mit ihnen auch verständigen zu können. Daher empfehlen wir dringend, die Sprachkenntnisse während der Ausbildung zu vertiefen. Dabei helfen wir gerne.
Muss man unbedingt im Schichtdienst arbeiten oder kann man auch zu festen Zeiten arbeiten, wenn man z.B. ein Kind hat?
Wenn du in diesem Beruf arbeiten möchtest, solltest du dich auf Arbeitszeiten im Zwei-Schichtsystem einstellen. Aber natürlich versuchen wir, dir das so einfach wie möglich zu machen. Wir haben viele Mütter mit Kindern, die gerne bei uns arbeiten. Jedoch muss eine Bereitschaft, auch am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten, grundsätzlich vorhanden sein, da sich die Arbeit in der Altenpflege nicht auf bestimmte Zeiten festlegen lässt.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es?
Nach der Ausbildung hast du bei uns zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung – z.B. In den Bereichen Wundmanagement, Gerontopsychiatrie oder palliativ Versorgung.

Anne Stapel
Pflegedienstleitung
Bei Fragen zum Thema Pflege, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie diese beantragt werden können, wenden Sie sich gerne an unsere Pflegedienstleitung Frau Stapel.
Tel.: 0431-5469210
Sie haben trotz FAQ noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder Schicken Sie uns eine EMail!
Für alle Situationen die nicht während der Bürozeiten erledigt werden können und für pflegerische Notfälle ist Ihr Anruf unter der 0800/8080662 selbstverständlich kostenlos.
