Die Leistungen der Krankenkassen

Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Krankenpflege und umfasst eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen, die von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden.

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Sie dient dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören unter anderem die Verabreichung von Medikamenten, die Injektion von Insulin oder anderen Arzneimitteln, die Durchführung von Infusionen, die Blutdruckmessung, die Wundversorgung, die Katheterisierung, die Stomaversorgung und die Versorgung von Tracheostoma.Unsere qualifizierten Pflegekräfte sind speziell geschult und verfügen über das nötige Fachwissen, um diese medizinischen Maßnahmen sicher und professionell durchzuführen. Dabei legen wir großen Wert auf eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen jedes einzelnen Patienten abgestimmt ist.Die Behandlungspflege wird in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften durchgeführt. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten und eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.Unser Ziel ist es, Ihnen eine bestmögliche medizinische Versorgung in Ihrem gewohnten Umfeld zu bieten und Ihnen dadurch ein Höchstmaß an Lebensqualität zu ermöglichen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei allen Belangen der Behandlungspflege zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir sind gerne für Sie da.
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Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine wichtige soziale Absicherung, die Menschen im Falle von Pflegebedürftigkeit unterstützt. Sie bietet finanzielle Leistungen und Leistungen zur Unterstützung im Alltag, um die Pflegebedürftigen bestmöglich zu versorgen und ihre Lebensqualität zu verbessern

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Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen verschiedene Bereiche, die je nach individuellem Pflegegrad und Bedarf in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören:Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich ausgezahlt und dient dazu, die Pflegeperson finanziell zu unterstützen. Pflegesachleistungen : Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für diese Leistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Dazu gehören unter anderem die Grundpflege, die Behandlungspflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Betreuung.Tages- und Nachtpflege: Für Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts eine Betreuung benötigen, gibt es die Möglichkeit, Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen zu besuchen. Dort werden sie von qualifizierten Fachkräften betreut und versorgt.Kurzzeitpflege: Wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dabei wird der Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung betreut.Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Urlaub, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dabei wird eine Ersatzpflegeperson engagiert, die den Pflegebedürftigen zu Hause betreut.Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung finanziert, wobei die Höhe der Leistungen vom individuellen Pflegegrad abhängt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich.Unser Team von qualifizierten Pflegekräften steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Beantragung und Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung zu unterstützen. Wir beraten Sie umfassend und individuell, um Ihnen die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.
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Die Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen sind eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie dienen dazu, die Pflegepersonen zu entlasten und ihnen eine Auszeit zu ermöglichen, um ihre eigene Gesundheit zu erhalten und neue Energie zu tanken.

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Die Entlastungsleistungen werden von der Pflegeversicherung finanziert und können in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegegrad des Versicherten mindestens 1 beträgt. Sie sollen dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und den Pflegebedürftigen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zu den Entlastungsleistungen gehören verschiedene Angebote, die individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Betreuungsleistungen: Hierbei handelt es sich um die Unterstützung und Begleitung des Pflegebedürftigen im Alltag. Dies kann beispielsweise die gemeinsame Freizeitgestaltung, Spaziergänge, Gespräche oder Vorlesen beinhalten.

  2. Haushaltshilfen: Wenn die pflegenden Angehörigen entlastet werden möchten, können Haushaltshilfen eingesetzt werden, die bei der Reinigung der Wohnung, beim Einkaufen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten unterstützen.

  3. Alltagsbegleiter : Alltagsbegleiter sind speziell geschulte Personen, die den Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen. Sie können beispielsweise bei der Organisation von Terminen, der Begleitung zu Arztbesuchen oder bei der Erledigung von Behördengängen helfen.

  4. Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege kann auch als Entlastungsleistung genutzt werden. Dabei wird der Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung betreut, um den pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.

Die Inanspruchnahme der Entlastungsleistungen erfolgt in Absprache mit der Pflegekasse und kann je nach individuellem Bedarf und Verfügbarkeit der Leistungen gestaltet werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Entlastungsleistungen zu informieren und diese rechtzeitig zu beantragen.

Unser Team von qualifizierten Pflegekräften unterstützt Sie gerne bei der Beantragung und Inanspruchnahme der Entlastungsleistungen. Wir beraten Sie umfassend und individuell, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten und Ihnen eine Auszeit zu ermöglichen. 

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Extras mit Sinn

Darf es ein bisschen mehr sein? Wenn die Kassenleistungen nicht ausreichen, kann, je nach Absprache, die Leistungen der Kassen mit zusätzlichen Serviceleistungen auf die individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten angepasst werden. Unser Dienstleistungsangebot ist sehr vielseitig – sprechen Sie uns an.

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    In der ambulanten Pflege gibt es zahlreiche sinnvolle Extra-Leistungen, die den Pflegebedürftigen eine noch bessere Versorgung und Betreuung ermöglichen. Diese zusätzlichen Leistungen gehen über die Grundpflege hinaus und tragen dazu bei, dass sich der Pflegebedürftige rundum wohl und gut versorgt fühlt. Hier sind einige Beispiele für solche Extra-Leistungen:
    1. Hauswirtschaftliche Unterstützung: Neben der reinen Pflege kann eine hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. Das umfasst beispielsweise das Einkaufen, die Zubereitung von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung oder das Waschen der Wäsche. So bleibt der Haushalt in Ordnung und der Pflegebedürftige kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.

    2. Begleitung zu Arztterminen: Oftmals ist es für Pflegebedürftige schwierig, alleine zu Arztterminen zu gehen. In der ambulanten Pflege kann eine Begleitung zu diesen Terminen angeboten werden. Die Pflegekraft unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Organisation, begleitet ihn zum Arzt und hilft bei der Kommunikation mit dem medizinischen Personal.

    3. Freizeitgestaltung und soziale Aktivitäten: Damit der Pflegebedürftige nicht nur zu Hause sitzt, sondern auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, bieten viele ambulante Pflegedienste Unterstützung bei der Freizeitgestaltung an. Das kann beispielsweise die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Spaziergängen im Park oder gemeinsamen Hobbys sein.

    4. Demenzbetreuung: Für Menschen mit Demenz ist eine spezielle Betreuung wichtig. Ambulante Pflegedienste bieten daher oft eine Demenzbetreuung an. Das umfasst beispielsweise Gedächtnistraining, Beschäftigungstherapie oder spezielle Aktivitäten, die auf die Bedürfnisse von demenziell erkrankten Menschen abgestimmt sind.

    5. Palliativpflege: In der ambulanten Pflege kann auch eine palliative Versorgung angeboten werden. Das Ziel ist es, Menschen mit einer schweren Erkrankung in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Schmerztherapie, psychosoziale Betreuung und Unterstützung für die Angehörigen.

    Diese Extra-Leistungen in der ambulanten Pflege tragen dazu bei, dass der Pflegebedürftige eine individuelle und umfassende Betreuung erhält. Sie ermöglichen eine höhere Lebensqualität und sorgen dafür, dass der Pflegebedürftige sich gut aufgehoben fühlt. Die ambulante Pflege ist somit eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die trotz Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen möchten. 

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Die Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen oder eine Auszeit benötigen.

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Sie dient dazu, den pflegebedürftigen Menschen auch in solchen Situationen eine angemessene Betreuung und Versorgung zu gewährleisten.Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Dabei wird eine Ersatzpflegeperson engagiert, die den Pflegebedürftigen zu Hause betreut. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen, allerdings gibt es hierbei eine finanzielle Obergrenze.Die Verhinderungspflege kann in verschiedenen Formen erfolgen. Zum Beispiel kann eine andere Person aus dem familiären Umfeld des Pflegebedürftigen die Pflege übernehmen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine professionelle Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren.Während der Verhinderungspflege übernimmt die Ersatzpflegeperson die Aufgaben der häuslichen Pflege, wie zum Beispiel die Körperpflege, die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder die Medikamentengabe. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung, wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen, kann von der Ersatzpflegeperson übernommen werden.Es ist wichtig, die Verhinderungspflege rechtzeitig bei der Pflegekasse zu beantragen und die Kostenübernahme zu klären. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Verhinderungspflege.Unser Team von qualifizierten Pflegekräften unterstützt Sie gerne bei der Beantragung und Organisation der Verhinderungspflege. Wir beraten Sie umfassend und individuell, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten und Ihnen eine Auszeit zu ermöglichen.
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Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beantworten Ihnen diese gerne !

HPV Helfen Pflegen und Versorgen GmbH
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