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Pflegeversicherung
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Die Leistungskomplexe der Pflegeversicherung
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Leistungskomplex 1
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Kleine Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege - beinhaltet: 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen zu berücksichtigen, ggf. ist das Bettlaken glattzuziehen und das Kopfkissen aufzuschütteln. Das Aufstehen und zu Bett gehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken wie Prothesen. 2. An-/Auskleiden Dies umfaßt auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining. 3. Teilwaschen Teilwaschen ist das Waschen von Körperteilen, z.B. Gesicht, Oberkörper, Unterkörper, Genitalbereich, Gesäß. Dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transfer zur Waschgelegenheit und der damit verbundene Gang zur Toilette, das Schneiden von Fingernägeln, Hautpflege, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fuß- pflege. 4. Mund- und Zahnpflege Diese umfaßt insbesondere das Zähneputzen, die Zahnprothesenversorgung und die Mundhygiene. 5. Kämmen einschließlich Herrichten der Tagesfrisur sowie ggf. Kontaktherstellung zum Friseur. 6. Rasieren einschließlich Gesichtspflege
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Leistungskomplex 2
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Kleine Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege- beinhaltet: 1. An- und Auskleiden Dies umfaßt auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining. 2. Teilwaschen Teilwaschen ist das Waschen von Körperteilen, z.B. Gesicht, Oberkörper, Unterkörper, Genitalbereich, Gesäß. Dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transfer zur Waschgelegenheit und der damit verbundene Gang zur Toilette, das Schneiden von Fingernägeln, Hautpflege, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fuß- pflege. 3. Mund- und Zahnpflege Diese umfaßt insbesondere das Zähneputzen, die Zahnprothesenversorgung und die Mundhygiene. 4. Kämmen einschließlich Herrichten der Tagesfrisur sowie ggf. Kontaktherstellung zum Friseur. 5. Rasieren einschließlich Gesichtspflege.
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Leistungskomplex 3
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Große Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege - beinhaltet: 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen zu berücksichtigen, ggf. ist das Bettlaken glattzuziehen und das Kopfkissen aufzuschütteln. Das Aufstehen und zu Bett gehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken wie Prothesen. 2. An- /Auskleiden Dies umfaßt auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining. 3. Waschen/Duschen/Baden Dies beinhaltet die vollständige Körperpflege bzw. Duschen oder Baden, ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transfer zur Waschgelegenheit und der damit verbundene Gang zur Toilette, das Schneiden von Fingernägeln, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege, das Haarewaschen und –trocknen, ggf. Kontaktherstellung zum Friseur/zur Friseurin, Hautpflege. 4. Rasieren einschließlich Gesichtspflege. 5. Mund- und Zahnpflege Diese umfaßt insbesondere das Zähneputzen, die Zahnprothesenversorgung und die Mundhygiene. 6. Kämmen einschließlich Herrichten der Tagesfrisur.
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Leistungskomplex 4
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Große Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege - beinhaltet: 1. An-/Auskleiden Dies umfaßt auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining. 2. Waschen/Duschen/Baden Dies beinhaltet die vollständige Körperpflege bzw. Duschen oder Baden, ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transfer zur Waschgelegenheit und der damit verbundene Gang zur Toilette, das Schneiden von Fingernägeln, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege, das Haarewaschen und –trocknen, ggf. Kontaktherstellung zum Friseur/zur Friseurin, Hautpflege. 3. Rasieren einschließlich Gesichtspflege. 4. Mund- und Zahnpflege Diese umfaßt insbesondere das Zähneputzen, die Zahnprothesenversorgung und die Mundhygiene. 5. Kämmen einschließlich Herrichten der Tagesfrisur.
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Leistungskomplex 5
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Lagern/Betten - Grundpflege - beinhaltet: 1. Bett machen/richten Das Betten umfaßt die Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen. Das gewohnte Bett ist entsprechend den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten. und 2. Lagerung und/oder Mobilisierung Das Lagern umfaßt alle Maßnahmen auf der Grundlage anerkannter pflegefachlicher Standards, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. Die Angehörigen sind auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen.
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Leistungskomplex 6
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Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Grundpflege - beinhaltet: 1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck und – soweit erforderlich – die Säuberung des Tisches. 2. Hilfe beim Essen und Trinken Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung. 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Händewaschen, Mundpflege, ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung.
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Leistungskomplex 6 a
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Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit - Grundpflege - beinhaltet: 1. Mundgerechte Zubereitung der Nahrung Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck und – soweit erforderlich – die Säuberung des Tisches. 2. Hilfe beim Essen und Trinken. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung. 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme der Zwischenmahlzeit Händewaschen, Mundpflege, ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung.
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Leistungskomplex 7
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Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) - Grundpflege - beinhaltet: 1. Aufbereitung der Sondennahrung 2. Verabreichung der Sondenkost
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Leistungskomplex 8
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Darm- und Blasenentleerung - Grundpflege - beinhaltet: 1. An-/Auskleiden Dies umfaßt auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining. 2. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung umfaßt die Pflege bei der Blasen- und Darmentleerung (auch bei Inkontinenz), die Hilfe beim Aufstehen und der damit verbundene Gang zur Toilette. Die Pflegekraft unterstützt unter Wahrung der Intimsphäre den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Ausscheiden/Ausscheidungen. 3. Teilwaschen Dies beinhaltet in diesem Zusammenhang den Transfer zur Waschgelegenheit, das Waschen von Genitalbereich, Gesäß und Unterkörper, ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln und Hautpflege.
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Leistungskomplex 8a
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Darm- und Blasenentleerung ( Kleine Hilfe ) - Grundpflege - beinhaltet: Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung Umfaßt die Pflege bei der Blasen- und Darmentleerung (auch bei Inkontinenz), die Hilfe beim Aufstehen und der damit verbundene Gang zur Toilette. Die Pflegekraft unterstützt unter Wahrung der Intimsphäre den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Ausscheiden/Ausscheidungen. Der Leistungskomplex 8a kann auch abgerechnet werden, wenn er während der Leistungskomplexe 1- 4 (Morgen- und Abendtoilette) erbracht wird.
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Leistungskomplex 9
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Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung - Grundpflege - beinhaltet: 1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung. Dies umfaßt auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining. 2. Treppensteigen Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung aufzustehen und sich zu bewegen.
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Leistungskomplex 10
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Begleitung bei Aktivitäten - Grundpflege - beinhaltet: Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen). Dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zuhause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z. B. Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches).
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Leistungskomplex 11
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Häusliche Betreuung beinhaltet: Unterstützung oder sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie, insbesondere 1. Persönliche Hilfeleistungen: z.B. durch die Unterstützung im Haushalt des Pflegebedürftigen, beziehungsweise seiner Familie sowie im häuslichen Umfeld. 2. Hilfen zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte: z.B. - durch die Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, - die bedürfnisgerechte Beschäftigung, - die Einhaltung des Tages- und Nachtrhythmus oder - die Unterstützung bei Hobby und Spiel, - Spaziergänge in der näheren Umgebung, - Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten oder - die Begleitung zum Friedhof, 3. Sonstige Hilfe, auch solche Hilfen, bei denen ein aktive Tun nicht im Vordergrund steht, z.B. - Beaufsichtigung, Anwesenheit und Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung oder - zur emotionalen Sicherheit des Pflegebedürftigen. Für die Inanspruchnahme dieses Leistungskomplexes werden die einzelnen Leistungsinhalte im Voraus verabredet. Punktzahl
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Leistungskomplex 12
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Reinigung der Wohnung - Hauswirtschaftliche Versorgung – beinhaltet: 1. Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches - soweit es sich nicht ausschließlich um die Reinigung im Zusammenhang mit der Nachbereitung des Pflegebereiches im Rahmen der Grundpflege handelt -. 2. Trennung und Entsorgung des Abfalls nach Bedarf .
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Leistungskomplex 13
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Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung - Hauswirtschaftliche Versorgung – beinhaltet: 1. Wechseln der Wäsche. 2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern). 3. Einräumen der Wäsche.
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Leistungskomplex 13 a
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Wechseln der Bettwäsche - Hauswirtschaftliche Versorgung – beinhaltet: ausschließlich das vollständige Ab- und Beziehen der Bettwäsche. Der Leistungskomplex 13a ist während desselben Einsatzes nicht neben dem Leistungskomplex 13 abrechenbar.
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Leistungskomplex 14
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Einkaufen - Hauswirtschaftliche Versorgung – beinhaltet: 1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans. 2. Das Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung. 3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank.
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Leistungskomplex 15
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Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht Essen auf Rädern) - Hauswirtschaftliche Versorgung – beinhaltet: 1. Kochen, ggf. auch das Zerkleinern der Mahlzeit, welches die selbständige Aufnahme der Nahrung ermöglicht. 2. Spülen 3. Reinigen des Arbeitsbereiches
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Leistungskomplex 16
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Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen - Hauswirtschaftliche Versorgung – beinhaltet insbesondere: 1. Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit, ggf. auch das Zerkleinern der Mahlzeit, welches die selbständige Aufnahme der Nahrung ermöglicht. 2. Spülen 3. Reinigen des Arbeitsbereiches
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Leistungskomplex 17
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Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI Der Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI beinhaltet: 1. Beratung 2. Hilfestellung 3. Kurzmitteilung
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Leistungskomplex 18
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Erstbesuch Beinhaltet: 1. Informationssammlung 2. Pflegeanamnese 3. Erhebung von und Beratung über erkennbare Risiken und Gefährdungen 4. Ermittlung erkennbarer Pflegeprobleme 5. Ermittlung der Möglichkeit der aktivierenden Pflege 6. Ermittlung der Notwendigkeit von vorbeugenden Maßnahmen gegen Sekundärerkrankungen 7. Beratung bei der Auswahl geeigneter Leistungen 8. Beratung über die anfallenden Kosten und deren Verteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger, bzw. Selbstzahlung 9. Information über weitere Hilfen 10. Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages 11. Abschluss des Pflegevertrages mit Leistungsvereinbarung und Kostenvoranschlag 12. Abschluss und Erstellung der Pflegeplanung in Absprache mit dem Kunden 13. Vorbereitung der Dokumentation
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Leistungskomplex 18a
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Im Laufe einer dauernden pflegerischen Versorgung besteht die Notwendigkeit, die Inhalte aus dem Leistungskomplex 18 zu überprüfen und zu aktualisieren (Pflegevisite). Dabei ist der Versicherte bezüglich der von ihm gewählten Leistungen zu beraten und ggf. ein geänderter Pflegevertrag abzuschließen. Der Besuch beinhaltet insbesondere: · Überarbeitung der Pflegeanamnese · Aktualisierung/Überarbeitung der Pflegeplanung Der Folgebesuch kann einmal jährlich abgerechnet werden.
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Sprechen Sie uns an! HPV Helfen Pflegen und Versorgen GmbH Schreberweg 10 24119 Kronshagen Telefon: 0431 5469210 Fax: 0431 5469250 www.hpv-kiel.de E-Mail: info@hpv-kiel.de
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