Was bedeutet Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege – ein sperriges Wort, das aber viel Gutes bewirken kann. Wenn man weiß, wie sie richtig einzusetzen ist. Wichtig zu wissen ist, was Verhinderungspflege überhaupt ist.
Profitieren kann die Art von Pflege, die im Alltag von Angehörigen oder auch Nachbarn oder Freunden übernommen wird. Wenn diese Person ausfällt – dabei ist es egal, aus welchen Gründen – kann Verhinderungspflege beantragt werden. Dann wird die Pflege für einen gewissen Zeitraum oder immer mal wieder für einen kurzen Zeitraum, von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Die Gründe, warum die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, können wirklich vielfältig sein. Ein „spontaner“ Ausfall der Pflegeperson durch Krankheit oder Unfall, es kann aber genauso eine geplante Auszeit sein. Darunter fällt ein Urlaub oder ein Friseur-, Theater- oder Kinobesuch. Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund Sie „verhindert“ sind, der ambulante Pflegedienst springt in solchen Fällen ein und dies auch über einen größeren Zeitraum.
Die Beantragung ist gar nicht so schwer
Verhinderungspflege können Sie stundenweise oder für mehrere Tage oder sogar Wochen beantragen. Insgesamt dürfen dabei in einem Jahr 42 Tage zusammenkommen. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen bezahlt, der Antragsteller muss keinerlei Kostentragen. Für die Verhinderungspflege werden bis zu 1612 Euro im Kalenderjahr erstattet – oder bis zu 2418 Euro, wenn im Jahr keine Kurzzeitpflege beantragt wird – da helfen wir Ihnen aber gerne weiter. Den passenden Antrag für die Verhinderungspflege finden Sie oft auf den Seiten der Krankenkassen – im Idealfall reichen Sie diese natürlich vor der „Verhinderung“ ein. Das dies aber eine Pflicht ist, ist ein Mythos. Gerade in Krankheitsfällen kann dies nicht vorher geplant werden. Daher können Sie die Kosten auch erstattet bekommen, wenn die die Verhinderungspflege bereits in Anspruch genommen haben. Den Antrag dazu stellt die gepflegte Person oder ein Bevollmächtigter. Aber auch der Pflegedienst kann mit einer Vollmacht den Antrag stellen.
Nutzen Sie Verhinderungspflege ohne schlechtes Gewissen
Und zu guter Letzt: Falls Sie zögern oder Sie sich unsicher sind, ob Sie die Verhinderungspflege wirklich in Anspruch nehmen möchten – es gibt überhaupt keinen Grund für ein schlechtes Gewissen! Weder lassen Sie die gepflegte Person im Stich noch nutzen Sie andere Menschen für Ihre Freizeit aus. Es ist völlig verständlich, dass Sie sich für ihre Angehörigen verantwortlich fühlen. Aber eine Auszeit zu nehmen, ist kein Zeichen von Schwäche. Es ist ein Zeichen von Stärke, sich seinen Grenzen bewusst zu sein. Fragen Sie uns gerne um Hilfe, wir unterstützen Sie jederzeit, wenn Sie eine Frage oder einen Wunsch haben.